Vor noch gar nicht allzu langer Zeit, habe ich hier über die Bemühungen berichtet in Bochum ein Freifunknetz aufzubauen. Bisher war die Rechtslage eher unklar und technisch wurde dafür gesorgt, dass man als Betreiber halbwegs auf der sicheren Seite ist. Auch gab es das ein oder andere Urteil, bei dem die Freifunker gut weg gekommen sind.
Nachdem sich an der Gesetzeslage lange nichts geändert hat, hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der klarstellt, dass wirklich offenes WLAN nicht gewünscht ist. Wer ein WLAN betreibt hat “angemessene Sicherungsmaßnahmen” bzw. “zumutbare Maßnahmen” durchzuführen. Was immer das genau heißt. Man muss die Nutzer des eigenen Netzes namentlich kennen und sich versichern lassen, dass sie nichts Illegales tun.
Also immer noch überall nach dem WLAN-Key fragen und in vorgeschalteten Webseiten AGBs abnicken und die eigenen Daten eingeben, bevor man surfen kann. Jetzt könnte Freifunk eine solche Webseite bestimmt einbauen. Aber das widerspricht dem eigentlichen Gedanken. Und so bleibt nur zu hoffen, dass genug gegen den Entwurf Sturm laufen und er Entwurf bleibt und im Papierkorb verschwindet.
Einen alternativen Gesetzesentwurf hat die Digitale Gesellschaft bereits 2012 veröffentlicht. Damit könnte man wirklich einen Schritt in die digitale Zukunft machen, anstatt weiterhin zuzuschauen, wie man in anderen Ländern in fast jeden Kneipe einfach lossurfen kann.
Also redet mit Bekannten und Verwandten, nervt eure Abgeordneten. Schaut, was man in einer Demokratie so alles machen kann ;)